Schulelternrat (SER)
Der Schulelternrat ist ein anerkanntes Mitwirkungsorgan an unserer Schule. Wir sind die Ansprechpartner, die die elterliche Mitbestimmung sicherstellen und die Elternperspektive in unterschiedlichsten Zusammenhängen und Situationen in das Schulleben einbringen.
Wir stehen und arbeiten für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern, Schülern, Lehrern und Schulleitung sowie Schulträger.
Der Schulelternrat wird nach außen von seinem Vorstand vertreten:
1. Vorsitzender
Marc Beutler
2. Vorsitzende
Dr. Sandra Nolte
Beisitzer
Carolin Hentschel (Mittelstufe)
Veronique Hoffmann (Oberstufe)
Steffanie Wolff (Schriftführer/in)
Aufgaben des Schulelternart
Das Schulgesetz sieht eine umfassende Mitwirkung von Eltern vor. Am Hölty-Gymnasium wird dieses Angebot zur Mitwirkung intensiv wahrgenommen.
Über alle Weltanschauungen und Parteigrenzen hinweg geht es der Elternvertretung immer darum, für das Wohl der Schülerinnen und Schüler einzutreten; dazu gehört zunächst die Aufgabe, für die Gewährleistung der Unterrichtsversorgung in allen Fächern einzutreten. Daneben steht das Ziel, zu einem Schulklima beizutragen, das geprägt ist von Gerechtigkeit, Toleranz und sozialem Engagement.
Wir plädieren dafür, dass die Lehrkräfte bereit sind, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichtes mit den Klassenelternschaften jederzeit zu erörtern. In den Elternabenden jeder Klassen stellen die Lehrkräfte ihr Unterrichtsprogramm vor. Hier werden auch proaktiv Herausforderungen in einzelnen Fächern besprochen.
Der Schulelternrat ist für die Elternvertretung das wichtigste Gremium. Zurzeit gehören ihm über 100 Personen an, nämlich die Klassenelternratsvorsitzenden und deren Stellvertreter. In den zahlreichen Konferenzen wirken Elternvertreter an allen Beschlüssen, die die Unterrichtsgestaltung und das Schulleben betreffen mit. Alle Vorhaben, die die gesamte Schule betreffen, werden hier besprochen und abgestimmt.
Organisation
Die Mitwirkung der Eltern ist die wesentliche Grundlage des Schulelternrates. Der Schulelternrat am Hölty hat sich auf dieser Grundlage optimal organisiert und folgt damit dem §90 des Nds. Schulgesetz.
Die gewählten Eltern im Schulelternrat wählen aus Ihrer Mitte die Vertreter in die jeweilgen Gremien des Hölty. Dazu gehört das höchste Gremium der Schule, der Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonzeferenzen.
Darüber hinaus beteiligt sich der Schulelternrat an temporären Arbeits- und Projektgruppen.
Der Schulelternrat arbeitet auf der Grundlage seiner Geschäftsordnung.